
Im Artikel wird verschwiegen, dass es ein Referendum aus der Bevölkerung gegeben hat und dass nur vier Stimmen gefehlt haben, dass es zustandegekommen wäre. Das wird Ihnen als Leser vorenthalten. Sie werden nicht vollständig und objektiv informiert.
Vielmehr wird Ihnen suggeriert, dass das Vorhaben der Gemeinde ohne Widerspruch also in Ordnung war „das fakultative Referendum wurde nicht erhoben“. Doch! es wurde erhoben, es kam nur nicht zustande. Vier Stimmen haben gefehlt. Ihnen wird suggeriert dass „sich niemand daran gestört hat.“ Das Gegenteil war der Fall.
Dass die Gemeinde die Informationüber Ihr Vorhaben in die Sommerferien verlegt hat ist natürlich Zufall aber von Bedeutung bezüglich der vier fehlenden Stimmen.
Dass die Kreuzlinger-Nachrichten als Amtliches Publikationsorgan also abhängig von öffentlichen Geldern, es journalistisch so darstellen als sei kein Widerspruch gegen die Gemeinde vorhanden ist natürlich Zufall.
Diese Berichterstattung verstösst gegen eine ganze Reihe von Richtlinien im Schweizer Journalistenkodex:
Richtlinie 1.1 – Wahrheitssuche
Richtlinie 2.2 – Meinungspluralismus
Richtlinie 2.4 – Öffentliche Funktionen
Richtlinie 3.2 – Medienmitteilungen
Richtlinie 9.1 – Unabhängigkeit